Mit meinem Krankenfahrstuhl bin ich auf eine ungesicherte, vierkantige Metalll-Sonnenschirm-Hülse aufgefahren, die etwa 30cm aus dem Pflaster ragte, ca 70 cm vom letzten Stuhl des Straßencafes entfernt.
An meinem besonderen Fahrzeug entstand laut Werkstatt ein Schaden von 500€, den der Cafebetreiber der HVS überließ.
Von dort erreichte mich eine Antwort, aus der mir eine "Fallenstellermentalität" entgegen schlug, die verboten gehört.
Anderseits wurde rasch Handlungsbedarf erkannt und die Falle entschärft, indem Tische und Stühie versetzt wurden.
Doch ein Opfer ist eines zuviel.
Meine Forderung an Hamburger Versicherungs-Service:
Übernahme der Reparaturkosten wegen versäumter Absicherungspflicht
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Das Cafe wurde gründlich nach SICHERHEITS -VOR- viel besser als zuvor.
Doch ein Opfer ist eins zuviel.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich verstehe nicht recht, warum Sie bei diese
Wenn ich die detaillierte Reparatur-Rechnung habe, versuche ich es mit der Verhandlung auf Übernahme von prozentualem Anteil der Schaden- kosten.
13.09.2015 | 07:32 Uhr
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.
Beschwerde ist noch nicht gelöst